Ambulante Rehabilitation



Für welche Erkrankungen kommt eine ambulante Rehabilitation in Frage?
- Orthopädische Indikationen:
- Operations- und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen, Knochenbrüche
- Verletzungen der Sehnen, Kapseln und Muskeln
- Amputationen, Prothesenversorgungen
- Sportverletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Schulterverletzungen und Instabilitäten
- Hüft- und Kniegelenksverletzungen (z. B. Kreuzbandersatz, Meniskusverletzungen)
- Muskel-, Sehnen- und Kapselverletzungen
- Funktionelle Störungen des Bewegungsapparates
- Schmerzhafte Abnützungserscheinungen an den Gelenken
- Operationen am Skelettsystem, künstlicher Gelenkersatz(Endoprothesen)
- Schmerzhafte Fehlhaltungen
- Rheumatische Erkrankungen
- Neurologische Indikationen:
- Schlaganfällen
- Hirnblutungen
- Operationen an Gehirn oder Rückenmark
- Schädelhirntrauma
- peripheren Nervenverletzungen
- Hirn- und Rückenmarkstumoren
- Entzündungen des Nervensystems (z. B. Meningitis, Encephalitis)
- degenerativen Prozessen des zentralen Nervensystems (Multiple Sklerose, Morbus Parkinson)
Wir behandeln Patienten, die nicht pflegebedürftig sind, mit Zustand nach:
Was erwartet Sie?
Therapie-Programm:
Nach ärztlicher Untersuchung wird für Sie ein individuelles
medizinisch-therapeutisches Behandlungsprogramm zusammengestellt, wie Sie es
auch bei einer stationären Behandlung erhalten würden.
Dauer:
3 Wochen, von
Montag bis Freitag jeweils 4 bis 6 Stunden täglich. Bei Bedarf kann
eine Verlängerung beantragt werden.
Fahrdienst:
Es besteht die Möglichkeit, dass
Sie von unserem Fahrdienst zu Hause (im Umkreis von 15 km) abgeholt und nach den Therapien wieder
nach Hause gebracht werden. Dies muss von Seiten des Arztes bei der Eingangsuntersuchung am ersten
Rehatag festgestellt werden.
Verpflegung:
Mittagessen erhalten Sie im
klinikeigenen Restaurantbereich kostenlos.
Ansprechpartner:
Ralf Veicht und Hedwig
Niggl
Service-Telefon: 0 80 46 - 18-3150
Wie ist der Antragsweg?
Ihr Haus- oder Facharzt füllt einen "Antrag für ambulante Rehabilitation" aus, mit dem die Kostenübernahme bei Ihrem Versicherungsträger beantragt wird.
