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Ambulante Rehabilitation

 

Für welche Erkrankungen kommt eine ambulante Rehabilitation in Frage?

    Orthopädische Indikationen:
    • Operations- und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen,
    • Knochenbrüche
    • Verletzungen der Sehnen, Kapseln und Muskeln
    • Amputationen, Prothesenversorgungen
    • Sportverletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
    • Schulterverletzungen und Instabilitäten
    • Hüft- und Kniegelenksverletzungen (z. B. Kreuzbandersatz, Meniskusverletzungen)
    • Muskel-, Sehnen- und Kapselverletzungen
    • Funktionelle Störungen des Bewegungsapparates
    • Schmerzhafte Abnützungserscheinungen an den Gelenken
    • Operationen am Skelettsystem, künstlicher Gelenkersatz(Endoprothesen)
    • Schmerzhafte Fehlhaltungen
    • Rheumatische Erkrankungen
    Neurologische Indikationen:
    Wir behandeln Patienten, die nicht pflegebedürftig sind, mit Zustand nach:
    • Schlaganfällen
    • Hirnblutungen
    • Operationen an Gehirn oder Rückenmark
    • Schädelhirntrauma
    • peripheren Nervenverletzungen
    • Hirn- und Rückenmarkstumoren
    • Entzündungen des Nervensystems (z. B. Meningitis, Encephalitis)
    • degenerativen Prozessen des zentralen Nervensystems (Multiple Sklerose, Morbus Parkinson)

Was erwartet Sie?

Therapie-Programm:
Nach ärztlicher Untersuchung wird für Sie ein individuelles medizinisch-therapeutisches Behandlungsprogramm zusammengestellt, wie Sie es auch bei einer stationären Behandlung erhalten würden.

Dauer:
3 Wochen, von Montag bis Freitag jeweils 4 bis 6 Stunden täglich. Bei Bedarf kann eine Verlängerung beantragt werden.

Fahrdienst:
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von unserem Fahrdienst zu Hause (im Umkreis von 15 km) abgeholt und nach den Therapien wieder nach Hause gebracht werden. Dies muss von Seiten des Arztes bei der Eingangsuntersuchung am ersten Rehatag festgestellt werden.

Verpflegung:
Mittagessen erhalten Sie im klinikeigenen Restaurantbereich kostenlos.

Ansprechpartner:
Ralf Veicht und Hedwig Niggl
Service-Telefon: 0 80 46 - 18-3150

Wie ist der Antragsweg?

Ihr Haus- oder Facharzt füllt einen "Antrag für ambulante Rehabilitation" aus, mit dem die Kostenübernahme bei Ihrem Versicherungsträger beantragt wird.

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Letzte Änderung: 22.04.2010 / 08:24 Uhr
Ausgedruckt am 09.09.2010 / 08:03