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Kostenträger & Zulassungen

Kostenträger

Unsere Vertragspartner:

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
  • alle Rentenversicherungen (z. B. DRV-Bund, DRV-Land, LAK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Beihilfe
  • Unfallversicherungen
  • Sozialhilfeträger
Für diese Vertragspartner führen wir Heilverfahren (HV), allgemeine Gesundheitsmaßnahmen (AGM), Anschlussheilbehandlungen (AHB), Phase B- und C-Behandlungen für schwerbetroffene, neurologische, pflegeintensive Patienten, Anschlussrehabilitationsverfahren (AR) sowie berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlungen (BGSW) durch.

Zulassungen

Aufnahme und Beantragung einer möglichen Kostenübernahmegarantie durch Ihre Versicherung

Das Behandlungsspektrum der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn umfasst alle klinisch-stationären Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin (Kardiologie, Diabetologie und Nephrologie), die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.

Anerkennung durch gesetzliche Sozialversicherungsträger:

  • Krankenversicherung: Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V und § 108 (3) SGB V i.V.m. § 109 SGB V
  • DRV Deutsche Rentenversicherung Bund/Land und andere Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherung: Zulassung zum BGSW-Verfahren
  • Ambulante Rehabilitation
  • Ambulanz für Physiotherapie

Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben.

Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist ggf. möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht.

Die Fachklinik Bad Heilbrunn ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Bad Tölz.

weitere Informationen erhalten Sie unter der

kostenlosen Telefonnummer

08 00 / 7 18 19 12

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Letzte Änderung: 14.05.2009 / 11:47 Uhr
Ausgedruckt am 09.09.2010 / 08:06