Kostenträger & Zulassungen
Kostenträger
Unsere Vertragspartner:
- alle gesetzlichen Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- alle Rentenversicherungen (z. B. DRV-Bund, DRV-Land, LAK)
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Beihilfe
- Unfallversicherungen
- Sozialhilfeträger
Zulassungen
Aufnahme und Beantragung einer möglichen Kostenübernahmegarantie durch Ihre Versicherung
Das Behandlungsspektrum der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn umfasst alle klinisch-stationären
Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie,
Neurologie, Innere Medizin (Kardiologie, Diabetologie und
Nephrologie), die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer
Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.
Anerkennung durch gesetzliche
Sozialversicherungsträger:
- Krankenversicherung: Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V und § 108 (3) SGB V i.V.m. § 109 SGB V
- DRV Deutsche Rentenversicherung Bund/Land und andere Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherung: Zulassung zum BGSW-Verfahren
- Ambulante Rehabilitation
- Ambulanz für Physiotherapie
Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben.
Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist ggf. möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht.
Die Fachklinik Bad Heilbrunn ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Bad Tölz.
weitere Informationen erhalten Sie unter der
kostenlosen Telefonnummer
08 00 / 7 18 19 12
