Unsere Aufnahmebedingungen am Zentrum für Schmerzerkrankungen

Sie möchten als Akut-Patient am Zentrum für Schmerzerkrankungen der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn eingewiesen werden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.

Gesetzlich Versicherte

Die Einweisung erfolgt nach dem üblichen Verfahren mit einer "Verordnung von Krankenhausbehandlung" (roter Schein) nach § 39 SGB V. Da davon auszugehen ist, dass ambulante Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft wurden, empfiehlt es sich, dies neben der Einweisungsdiagnose auf dem Einweisungsschein zu vermerken. Die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich. Zu Unstimmigkeiten kann es kommen, wenn im Vorfeld ein Antrag auf Rehabilitation gestellt wurde.

Privat Versicherte

Als gemischte Krankenanstalt (Rehabilitations- und Akutklinik) achten wir bei der Einweisung von Privatpatienten darauf, dass eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt.

Die Aufenthaltsdauer beträgt abhängig von der Haupt- und den Begleitdiagnosen zwischen ein und vierzehn Tagen.

Schnittstellen zur Weiterbehandlung

Nach dem akutmedizinischen Aufenthalt ist bei geeigneter Diagnose auch eine Überleitung in eine Rehabilitationsmaßnahme (Anschlussheilbehandlung) möglich. Die Entlassung erfolgt mit tagesgleichem Entlassungsbrief und konkreten Weiterbehandlungsvorschlägen.

Entlassmanagement

Im Akut-Bereich der Fachklinik Bad Heilbrunn kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.Hier finden Sie weitere Informationen zum Einweisungsweg akut

 

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