Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.

Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.

Kostenträger / Zulassungen

Kostenträger
  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
  • alle Rentenversicherungen (z. B. DRV-Bund, DRV-Land, LAK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Beihilfe
  • Unfallversicherungen
  • Sozialhilfeträger
Für diese Vertragspartner führen wir Heilverfahren (HV), allgemeine Gesundheitsmaßnahmen (AGM), Anschlussheilbehandlungen (AHB), Phase B- und C-Behandlungen für schwerbetroffene, neurologische, pflegeintensive Patienten, Anschlussrehabilitationsverfahren (AR) sowie Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlungen (BGSW) durch.
Zulassungen

Aufnahme und Beantragung einer möglichen Kostenübernahmegarantie erfolgt durch Ihre Versicherung.

Das Behandlungsspektrum der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn umfasst alle klinisch-stationären Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin (Kardiologie, Diabetologie) und Nephrologie, die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.

Anerkennung durch gesetzliche Sozialversicherungsträger:

  • Krankenversicherung: Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V und § 108 (3) SGB V i.V.m. § 109 SGB V
  • DRV Deutsche Rentenversicherung Bund/Land und andere Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherung: Zulassung zum BGSW-Verfahren
Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist gegebenenfalls möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht.

Die Fachklinik Bad Heilbrunn ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Bad Tölz.

Ansprechpartner

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Ihre Ansprechpartner

Anträge & Formulare

Hier können Sie den Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation downloaden:

AR-Antrag

Anlage zum AR-Antrag


Außerdem finden Sie hier:

Aufnahmefragebogen

Anmeldeformular akut-stationärer Aufenthalt im Zentrum für Diabetes- und Stoffwechselerkrankungen

Link zum Deutschen Schmerzfragebogen:

Schmerzfragebogen (DGSS)